Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Hinweisgeberrecht in Luxemburg #

Luxemburg hat die EU-Richtlinie 2019/1937 mit der Loi du 16 mai 2023 zum Schutz hinweisgebender Personen umgesetzt. Luxemburg wurde vom Gerichtshof der EU im März 2025 mit 375.000 € wegen verspäteter Umsetzung sanktioniert.

Gesetz #

Loi du 16 mai 2023 zum Schutz hinweisgebender Personen.

Anwendungsbereich #

Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten.

Sanktionen #

Verwaltungsrechtliche Geldstrafen bei Verstößen. Quelle: Umsetzungsbericht der Europäischen Kommission

EuGH-Sanktion #

Luxemburg wurde vom Gerichtshof der EU im März 2025 mit 375.000 € wegen verspäteter Umsetzung belastet.

Weiterführendes #


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