Hinweisgeberrecht in Deutschland #
Deutschland hat die EU-Richtlinie 2019/1937 mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Für private Arbeitgeber ist die entscheidende Grundregel die Schwelle von 50 Beschäftigten, verbunden mit einer ausdrücklichen Möglichkeit gemeinsamer interner Meldestellen für die Gruppe 50-249.
Einschlägiges Gesetz #
Wer muss eine interne Meldestelle einrichten #
Private Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen mindestens eine interne Meldestelle einrichten. Für private Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten erlaubt das Gesetz eine gemeinsame interne Meldestelle.
Externe Meldestelle #
Die externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz ist die zentrale staatliche Meldestelle auf Bundesebene. Daneben bestehen fachgesetzliche Meldestellen für bestimmte regulierte Sektoren.
Datenschutzaufsicht #
Bei Beschwerden über die Verarbeitung personenbezogener Daten im privaten Bereich ist regelmäßig die jeweilige Landesdatenschutzbehörde zuständig. Die Beschwerdehinweise des BfDI erklären diese Aufteilung.
Wichtige Umsetzungspunkte #
- Interne Meldestellen müssen klare Informationen über externe Meldewege und zuständige Behörden bereitstellen.
- Das HinSchG verlangt schriftliche und mündliche Meldewege sowie auf Wunsch eine persönliche Zusammenkunft.
- Anonyme Hinweise sind nicht in jedem Detail zwingend vorgeschrieben, sollen aber bearbeitet werden.
Amtliche Quellen #
- HinSchG — amtlicher Gesetzestext
- Bundesamt für Justiz — externe Meldestelle
- BfDI — Beschwerden bei Datenschutzbehörden
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