> Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): 50-Beschäftigten-Schwelle, gemeinsame Meldestellen und die amtlichen externen sowie datenschutzrechtlichen Stellen.

Source: https://ethicsportal.eu/de/whistleblower-laws/germany/
Updated: 2026-04-24

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# Hinweisgeberrecht in Deutschland

Deutschland hat die EU-Richtlinie 2019/1937 mit dem **Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)** umgesetzt. Für private Arbeitgeber ist die entscheidende Grundregel die Schwelle von **50 Beschäftigten**, verbunden mit einer ausdrücklichen Möglichkeit gemeinsamer interner Meldestellen für die Gruppe 50-249.

## Einschlägiges Gesetz

- [Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)](https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html)

## Wer muss eine interne Meldestelle einrichten

Private Arbeitgeber mit **mindestens 50 Beschäftigten** müssen mindestens eine interne Meldestelle einrichten. Für private Arbeitgeber mit **50 bis 249 Beschäftigten** erlaubt das Gesetz eine gemeinsame interne Meldestelle. Unternehmen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen und Geldwäscheprävention, Verkehrssicherheit und Umweltschutz fallen **unabhängig von der Beschäftigtenzahl** in den Anwendungsbereich.

## Externe Meldestelle

Die [externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz](/authorities/germany-bfj/) ist die zentrale staatliche Meldestelle auf Bundesebene — Zuständigkeit, gesetzliche Fristen und Meldeweg. Daneben bestehen fachgesetzliche Meldestellen für bestimmte regulierte Sektoren.

## Datenschutzaufsicht

Bei Beschwerden über die Verarbeitung personenbezogener Daten im privaten Bereich ist regelmäßig die jeweilige Landesdatenschutzbehörde zuständig. Die [Beschwerdehinweise des BfDI](https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html) erklären diese Aufteilung.

## Wichtige Umsetzungspunkte

- Interne Meldestellen müssen klare Informationen über externe Meldewege und zuständige Behörden bereitstellen.
- Das HinSchG verlangt schriftliche und mündliche Meldewege sowie auf Wunsch eine persönliche Zusammenkunft.
- Anonyme Hinweise sind nicht in jedem Detail zwingend vorgeschrieben, sollen aber bearbeitet werden.

## Amtliche Quellen

- [HinSchG — amtlicher Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html)
- [Bundesamt für Justiz — externe Meldestelle](https://formulare.bfj.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=externeMeldestelle)
- [BfDI — Beschwerden bei Datenschutzbehörden](https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html)

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[Meldekanal einrichten →](/pricing/)
