Hinweisgeberrecht in Österreich #
Österreich hat die EU-Richtlinie 2019/1937 mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt, das am 25. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten müssen einen internen Meldekanal betreiben.
Gesetz #
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) — in Kraft seit 25. Februar 2023.
Anwendungsbereich #
Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten. Fristen: 25. August 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 17. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Quelle: Baker McKenzie
Sanktionen #
- Behinderung hinweisgebender Personen, Verletzung der Vertraulichkeit oder wissentlich falsche Meldung: Geldstrafen bis 20.000 € (bis 40.000 € im Wiederholungsfall). Quelle: CMS Expert Guide
- Keine gesetzliche Geldstrafe für das Unterlassen der Einrichtung eines internen Meldekanals. Quelle: Wolf Theiss
Vollzug #
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).
Weiterführendes #
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