Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Hinweisgeberrecht in Österreich #

Österreich hat die EU-Richtlinie 2019/1937 mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt, das am 25. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten müssen einen internen Meldekanal betreiben.

Gesetz #

HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) — in Kraft seit 25. Februar 2023.

Anwendungsbereich #

Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten. Fristen: 25. August 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 17. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Quelle: Baker McKenzie

Sanktionen #

Vollzug #

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).

Weiterführendes #


Meldekanal einrichten →

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