Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Hinweisgeberrecht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten

Jedes EU-Land hat die Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt. Die Grundregel ab 50 Beschäftigten ist zwar verbreitet, aber Zuständigkeiten, öffentliche Stellen, gemeinsame Meldestellen und Datenschutzaufsicht unterscheiden sich spürbar.

Diese Seiten stützen sich vorrangig auf amtliche Gesetzestexte und behördliche Hinweise. Wählen Sie unten ein Land, um das einschlägige Gesetz, die zuständige externe Meldestelle und die wichtigsten Umsetzungspunkte zu sehen.

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten, plus Moldau. Zuletzt geprüft . Auf Grundlage offizieller nationaler Gesetzestexte und zuständiger Behörden.

LandNationales UmsetzungsgesetzInkrafttreten
DeutschlandHinSchG Bis zu €500,000
LuxemburgLoi du 16 mai 2023
ÖsterreichHSchG Bis zu €40,000

Inkrafttreten = Datum, an dem das nationale Umsetzungsgesetz in Kraft trat (bei gestaffeltem Inkrafttreten wird das maßgebliche Datum angegeben). Leer, wenn die Seite kein taggenaues Datum nennt — z. B. Länder, die durch Änderung eines bestehenden Gesetzes umgesetzt haben.

Preise

Ein Tarif. Alles, was das HinSchG verlangt.

500/Jahr

Zzgl. MwSt.

Unbegrenzte Meldungen, benannte Fallbearbeiter und ein vollständiger Prüfpfad.