Hinweisgeberrecht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten
Jedes EU-Land hat die Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt. Die Grundregel ab 50 Beschäftigten ist zwar verbreitet, aber Zuständigkeiten, öffentliche Stellen, gemeinsame Meldestellen und Datenschutzaufsicht unterscheiden sich spürbar.
Diese Seiten stützen sich vorrangig auf amtliche Gesetzestexte und behördliche Hinweise. Wählen Sie unten ein Land, um das einschlägige Gesetz, die zuständige externe Meldestelle und die wichtigsten Umsetzungspunkte zu sehen.
Deutschland
HinSchG
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): 50-Beschäftigten-Schwelle, gemeinsame Meldestellen und die amtlichen externen sowie …
Bis zu €500,000Luxemburg
Loi du 16 mai 2023
Das luxemburgische Hinweisgeberschutzgesetz: Anwendungsbereich, Sanktionen, EuGH-Sanktion und Vollzugsdetails.
Österreich
HSchG
Das österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG): Anwendungsbereich, Bußgelder bis 40.000 € und Vollzug durch das …
Bis zu €40,000