Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Ein vollständig konformer Meldekanal, in wenigen Minuten einsatzbereit #

EthicsPortal stellt einen vollständig konfigurierten internen Meldekanal bereit, der ab Werk die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der EU-Richtlinie 2019/1937 erfüllt. Kein Einführungsprojekt, keine IT-Abteilung nötig.


Einrichtung in 3 Schritten #

1. Portal konfigurieren (2 Minuten) #

Konto anlegen und anpassen:

Ihr Portal ist sofort unter einer eindeutigen URL erreichbar. Keine Bereitstellung, keine Wartezeit.

Konfigurationsoberfläche des Portals

Jedes Portal erhält einen teilbaren Link und einen QR-Code. Hängen Sie den QR-Code in Pausenräumen, Waschräumen, im Mitarbeiterhandbuch und in Onboarding-Unterlagen aus. Beschäftigte erreichen das Portal aus jedem Browser — ohne App, ohne Konto, ohne Unternehmensnetzwerk.

Portal-Link und QR-Code teilen

3. Fälle bearbeiten #

Geht eine Meldung ein, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung. Aus dem Dashboard heraus:

Fallverwaltung und sichere Kommunikation

Was hinweisgebende Personen erleben #

Die Erfahrung der hinweisgebenden Person ist entscheidend — sie bestimmt, ob der Kanal überhaupt genutzt wird.

Anonymes Meldeformular

Was unter der Haube steckt #

Jede technische Entscheidung dient einem Ziel: Ihre Konformität zu sichern und hinweisgebende Personen zu schützen.


Meldekanal einrichten #

In wenigen Minuten einsatzbereit. Alle Funktionen in einem einzigen Tarif.

Meldekanal einrichten

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