Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Einfache, transparente Preise

Ein Tarif. Alles enthalten. Keine Pro-Kopf-Gebühren, keine Zusatzmodule.

Volle Konformität mit HinSchG und EU-Richtlinie 2019/1937.

Monatlich

49 /Monat
17 % sparen — 2 Monate geschenkt

Jährlich

40.83 /Monat

Abrechnung als 490 €/Jahr

Alles enthalten

  • Unbegrenzte Meldungen
  • Unbegrenzte Nutzerkonten
  • Unbegrenzte Datei-Uploads
  • Anonyme Meldungen
  • Sichere zweiseitige Kommunikation
  • Automatische Fristenüberwachung
  • Revisionssicheres Audit-Protokoll
  • PDF-Export der Fallakten
  • Entfernung von Dateimetadaten
  • Individuelle Meldekategorien
  • Eigenes Logo
  • QR-Code und teilbarer Link
  • Mehrsprachiges Portal

30-Tage-Geld-zurück-Garantie.

Interne Lösung erwogen? Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2019/1937 verlangt die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen, eine unparteiische Folgenbearbeitung und einen restriktiven Zugriff auf Meldungen. Ein interner Meldekanal läuft über dieselben IT-Administratoren, Backup-Systeme und Legal-Hold-Werkzeuge, die auch jedes andere System im Unternehmen berühren — und die Datenschutz-Folgenabschätzung muss dokumentieren, wie die verantwortliche Stelle sich selbst daran hindert, auf Daten über sich selbst zuzugreifen. Der externe Betrieb nach Art. 8 Abs. 5 umgeht beide Probleme.

Mehr in der FAQ →

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