Einfache, transparente Preise
Ein Tarif. Alles enthalten. Keine Pro-Kopf-Gebühren, keine Zusatzmodule.
Volle Konformität mit HinSchG und EU-Richtlinie 2019/1937.
Alles enthalten
- Unbegrenzte Meldungen
- Unbegrenzte Nutzerkonten
- Unbegrenzte Datei-Uploads
- Anonyme Meldungen
- Sichere zweiseitige Kommunikation
- Automatische Fristenüberwachung
- Revisionssicheres Audit-Protokoll
- PDF-Export der Fallakten
- Entfernung von Dateimetadaten
- Individuelle Meldekategorien
- Eigenes Logo
- QR-Code und teilbarer Link
- Mehrsprachiges Portal
30-Tage-Geld-zurück-Garantie.
Interne Lösung erwogen? Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2019/1937 verlangt die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen, eine unparteiische Folgenbearbeitung und einen restriktiven Zugriff auf Meldungen. Ein interner Meldekanal läuft über dieselben IT-Administratoren, Backup-Systeme und Legal-Hold-Werkzeuge, die auch jedes andere System im Unternehmen berühren — und die Datenschutz-Folgenabschätzung muss dokumentieren, wie die verantwortliche Stelle sich selbst daran hindert, auf Daten über sich selbst zuzugreifen. Der externe Betrieb nach Art. 8 Abs. 5 umgeht beide Probleme.
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Erfüllen Sie Ihre Pflicht aus dem Hinweisgeberschutzgesetz.
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