Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Bußgelder nach EU-Hinweisgeberrichtlinie — nach Ländern #

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten zum Betrieb eines internen Meldekanals. Jeder EU-Mitgliedstaat hat die Richtlinie mit eigenem Sanktionsregime umgesetzt.

Verstöße sind keine Theorie. Im März 2025 hat der Gerichtshof der EU gegen fünf Mitgliedstaaten Sanktionen von zusammen 39 Mio. € verhängt — allein wegen verspäteter Umsetzung. Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, treffen eigenständige Sanktionen nach nationalem Recht.


Bußgelder im Überblick #

LandKein MeldekanalRepressalienStrafrechtliche HaftungGesetz
Spanienbis 1.000.000 €bis 1.000.000 €NeinLey 2/2023
Frankreich60.000 € + bis 3 Jahre HaftJaLoi Waserman (2022-401)
Polen5.000 PLN (~1.200 €)Behinderung: bis 1.080.000 PLN (~250.000 €) + bis 1 Jahr Haft. Repressalien: bis 2 Jahre HaftJaUstawa z dnia 14 czerwca 2024
Portugalbis 125.000 €bis 125.000 €NeinLei 93/2021
Italien10.000–50.000 €10.000–50.000 €NeinD.Lgs. 24/2023
Deutschland20.000–50.000 € (Zehnfaches bei juristischen Personen)bis 50.000 €NeinHinSchG

Länderdetails #

Deutschland — HinSchG #

Gesetz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) — in Kraft seit 2. Juli 2023.

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Fristen: 2. Juli 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 17. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Bußgelder seit 1. Dezember 2023 vollziehbar. Quelle: Library of Congress

Sanktionen:

Hinweis: Deutschland wurde vom Gerichtshof der EU im März 2025 mit 34.000.000 € wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie belastet. Quelle: eucrim


Spanien — Ley 2/2023 #

Gesetz: Ley 2/2023, de 20 de febrero — Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, und Bekämpfung der Korruption.

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Fristen: 13. Juni 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 1. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Quelle: Garrigues

Sanktionen:

Aufsichtsbehörde: Autoridad Independiente de Protección del Informante (A.A.I.)

Spanien hat die höchsten Bußgelder in der EU für Hinweisgeber-Nichtkonformität.


Frankreich — Loi Waserman #

Gesetz: Loi n° 2022-401 du 21 mars 2022 (Loi Waserman), ändert Loi Sapin II (2016-1691).

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. In Kraft seit September 2022. Quelle: IntegrityLine

Sanktionen:

Frankreich ist einer der wenigen EU-Staaten, in denen Behinderung und Repressalien strafrechtliche Sanktionen inkl. Freiheitsstrafe nach sich ziehen.


Italien — D.Lgs. 24/2023 #

Gesetz: Decreto Legislativo 10 marzo 2023, n. 24.

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten (und alle Unternehmen mit Modell-231-Compliance-Programm, unabhängig von der Größe). Fristen: 15. Juli 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 17. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Quelle: Norton Rose Fulbright

Sanktionen:

Aufsichtsbehörde: ANAC (Autorità Nazionale Anticorruzione). Erste Vollzugsmaßnahme im Juli 2024 (Entscheidung Nr. 380, Repressalienfall). Quelle: ANAC via Cleary Gottlieb


Polen — Gesetz vom 14. Juni 2024 #

Gesetz: Ustawa z dnia 14 czerwca 2024 r. o ochronie sygnalistów — in Kraft seit 25. September 2024.

Gilt für: Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten. Interne Verfahren bis 1. Januar 2025. Quelle: DLA Piper

Sanktionen:

Aufsichtsbehörde: Unabhängige Behörde für Hinweisgeberschutz (Rzecznik Praw Sygnalistów) — Aufnahme der Tätigkeit am 1. September 2025. Quelle: Wozniak Legal

Polen ist einer der wenigen EU-Staaten, in denen Behinderung und Repressalien strafrechtliche Sanktionen inkl. Freiheitsstrafe nach sich ziehen.


Portugal — Lei 93/2021 #

Gesetz: Lei n.º 93/2021, de 20 de dezembro — Allgemeines Regime zum Schutz hinweisgebender Personen.

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Sanktionsregime vollziehbar seit 7. Juni 2024. Quelle: IntegrityLine

Sanktionen:

Aufsichtsbehörde: MENAC (Mecanismo Nacional Anticorrupção). Elektronische Plattform seit November 2024 in Betrieb. 152 Meldungen in 2024. Fokus 2025 auf privaten Sektor. Quelle: European Commission Rule of Law Report 2025


Sanktionen des EuGH gegen Mitgliedstaaten (März 2025) #

Fünf EU-Staaten wurden vom Gerichtshof für die verspätete Umsetzung sanktioniert:

LandPauschalbetragTägliches Zwangsgeld
Deutschland34.000.000 €
Tschechien2.300.000 €
Ungarn1.750.000 €
Estland500.000 €1.500 €/Tag
Luxemburg375.000 €

Quelle: eucrimQuelle: EuGH-Pressemitteilung (PDF)


Alle 27 Mitgliedstaaten #

Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie inzwischen umgesetzt. Siehe unsere vollständige Übersicht:

Hinweisgeberrecht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten →

Mit nationalem Gesetzesnamen, Link zum amtlichen Text, Sanktionen, Fristen und Aufsichtsbehörden.


Der Vollzug zieht an #

Die meisten Mitgliedstaaten haben die Umsetzung erst 2023–2024 abgeschlossen. Aufsichtsbehörden sind nun arbeitsfähig und veröffentlichen Leitlinien:

Das Zeitfenster für die Einhaltung vor aktivem Vollzug schließt sich.


Jetzt konform werden #

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Zuletzt aktualisiert: April 2026. Sanktionsbeträge und Vollzugsstand beruhen auf den oben verlinkten öffentlichen Rechtsquellen. Fehler bitte an support@ethicsportal.eu.

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