Bußgelder nach EU-Hinweisgeberrichtlinie — nach Ländern #
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten zum Betrieb eines internen Meldekanals. Jeder EU-Mitgliedstaat hat die Richtlinie mit eigenem Sanktionsregime umgesetzt.
Verstöße sind keine Theorie. Im März 2025 hat der Gerichtshof der EU gegen fünf Mitgliedstaaten Sanktionen von zusammen 39 Mio. € verhängt — allein wegen verspäteter Umsetzung. Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, treffen eigenständige Sanktionen nach nationalem Recht.
Bußgelder im Überblick #
| Land | Kein Meldekanal | Repressalien | Strafrechtliche Haftung | Gesetz |
|---|---|---|---|---|
| Spanien | bis 1.000.000 € | bis 1.000.000 € | Nein | Ley 2/2023 |
| Frankreich | — | 60.000 € + bis 3 Jahre Haft | Ja | Loi Waserman (2022-401) |
| Polen | 5.000 PLN (~1.200 €) | Behinderung: bis 1.080.000 PLN (~250.000 €) + bis 1 Jahr Haft. Repressalien: bis 2 Jahre Haft | Ja | Ustawa z dnia 14 czerwca 2024 |
| Portugal | bis 125.000 € | bis 125.000 € | Nein | Lei 93/2021 |
| Italien | 10.000–50.000 € | 10.000–50.000 € | Nein | D.Lgs. 24/2023 |
| Deutschland | 20.000–50.000 € (Zehnfaches bei juristischen Personen) | bis 50.000 € | Nein | HinSchG |
Länderdetails #
Deutschland — HinSchG #
Gesetz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) — in Kraft seit 2. Juli 2023.
Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Fristen: 2. Juli 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 17. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Bußgelder seit 1. Dezember 2023 vollziehbar. Quelle: Library of Congress
Sanktionen:
- Kein Meldekanal: Bußgelder 20.000–50.000 € nach § 40 HinSchG. Quelle: Ebner Stolz
- Für juristische Personen kann der Höchstrahmen gemäß § 40 Abs. 6 HinSchG i. V. m. § 30 OWiG verzehnfacht werden (bis zu 500.000 €). Quelle: activeMind
- Repressalien gegen hinweisgebende Personen: bis zu 50.000 €. Quelle: Morrison Foerster
Hinweis: Deutschland wurde vom Gerichtshof der EU im März 2025 mit 34.000.000 € wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie belastet. Quelle: eucrim
Spanien — Ley 2/2023 #
Gesetz: Ley 2/2023, de 20 de febrero — Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, und Bekämpfung der Korruption.
Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Fristen: 13. Juni 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 1. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Quelle: Garrigues
Sanktionen:
- Kein interner Meldekanal: 600.000–1.000.000 € für juristische Personen. Quelle: CMS Expert Guide
- Verstoß gegen Pflichten zum Meldekanal: 100.000–1.000.000 € für juristische Personen; 1.000–300.000 € für natürliche Personen. Quelle: CMS Expert Guide
- Zusätzliche Sanktionen: öffentliche Warnung, Verbot von Subventionen/Steuervorteilen für bis zu 4 Jahre, mögliche Aussetzung von Betriebsgenehmigungen. Quelle: Garrigues
Aufsichtsbehörde: Autoridad Independiente de Protección del Informante (A.A.I.)
Spanien hat die höchsten Bußgelder in der EU für Hinweisgeber-Nichtkonformität.
Frankreich — Loi Waserman #
Gesetz: Loi n° 2022-401 du 21 mars 2022 (Loi Waserman), ändert Loi Sapin II (2016-1691).
Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. In Kraft seit September 2022. Quelle: IntegrityLine
Sanktionen:
- Behinderung einer Meldung: bis 60.000 € und 1 Jahr Haft. Quelle: Whispli
- Repressalien oder Diskriminierung: bis 60.000 € und 3 Jahre Haft. Quelle: JP Karsenty
Frankreich ist einer der wenigen EU-Staaten, in denen Behinderung und Repressalien strafrechtliche Sanktionen inkl. Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Italien — D.Lgs. 24/2023 #
Gesetz: Decreto Legislativo 10 marzo 2023, n. 24.
Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten (und alle Unternehmen mit Modell-231-Compliance-Programm, unabhängig von der Größe). Fristen: 15. Juli 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 17. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Quelle: Norton Rose Fulbright
Sanktionen:
- Kein Meldekanal oder nicht konforme Verfahren: 10.000–50.000 €. Quelle: Norton Rose Fulbright
- Repressalien oder Behinderung: 10.000–50.000 €. Quelle: Hogan Lovells
- Verletzung der Vertraulichkeit: 10.000–50.000 €. Quelle: Norton Rose Fulbright
- Vorsätzlich falsche Meldung: 500–2.500 €. Quelle: Norton Rose Fulbright
Aufsichtsbehörde: ANAC (Autorità Nazionale Anticorruzione). Erste Vollzugsmaßnahme im Juli 2024 (Entscheidung Nr. 380, Repressalienfall). Quelle: ANAC via Cleary Gottlieb
Polen — Gesetz vom 14. Juni 2024 #
Gesetz: Ustawa z dnia 14 czerwca 2024 r. o ochronie sygnalistów — in Kraft seit 25. September 2024.
Gilt für: Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten. Interne Verfahren bis 1. Januar 2025. Quelle: DLA Piper
Sanktionen:
- Kein internes Verfahren: Geldbuße 20–5.000 PLN (~5–1.200 €), Ordnungswidrigkeit. Vorstandsmitglieder haften persönlich. Quelle: RSM Poland
- Verhinderung oder Behinderung einer Meldung: bis 1.080.000 PLN (~250.000 €), Freiheitsbeschränkung oder bis 1 Jahr Haft. Bei Gewalt/Drohungen: bis 3 Jahre. Quelle: Clifford Chance
- Repressalien: Geldbuße, Freiheitsbeschränkung oder bis 2 Jahre Haft. Quelle: Kochański & Partners
- Offenlegung der Identität: Geldbuße, Freiheitsbeschränkung oder bis 1 Jahr Haft. Quelle: DLA Piper
Aufsichtsbehörde: Unabhängige Behörde für Hinweisgeberschutz (Rzecznik Praw Sygnalistów) — Aufnahme der Tätigkeit am 1. September 2025. Quelle: Wozniak Legal
Polen ist einer der wenigen EU-Staaten, in denen Behinderung und Repressalien strafrechtliche Sanktionen inkl. Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Portugal — Lei 93/2021 #
Gesetz: Lei n.º 93/2021, de 20 de dezembro — Allgemeines Regime zum Schutz hinweisgebender Personen.
Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Sanktionsregime vollziehbar seit 7. Juni 2024. Quelle: IntegrityLine
Sanktionen:
- Kein Meldekanal: bis 125.000 €. Quelle: IntegrityLine
Aufsichtsbehörde: MENAC (Mecanismo Nacional Anticorrupção). Elektronische Plattform seit November 2024 in Betrieb. 152 Meldungen in 2024. Fokus 2025 auf privaten Sektor. Quelle: European Commission Rule of Law Report 2025
Sanktionen des EuGH gegen Mitgliedstaaten (März 2025) #
Fünf EU-Staaten wurden vom Gerichtshof für die verspätete Umsetzung sanktioniert:
| Land | Pauschalbetrag | Tägliches Zwangsgeld |
|---|---|---|
| Deutschland | 34.000.000 € | — |
| Tschechien | 2.300.000 € | — |
| Ungarn | 1.750.000 € | — |
| Estland | 500.000 € | 1.500 €/Tag |
| Luxemburg | 375.000 € | — |
Quelle: eucrim — Quelle: EuGH-Pressemitteilung (PDF)
Alle 27 Mitgliedstaaten #
Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie inzwischen umgesetzt. Siehe unsere vollständige Übersicht:
Hinweisgeberrecht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten →
Mit nationalem Gesetzesnamen, Link zum amtlichen Text, Sanktionen, Fristen und Aufsichtsbehörden.
Der Vollzug zieht an #
Die meisten Mitgliedstaaten haben die Umsetzung erst 2023–2024 abgeschlossen. Aufsichtsbehörden sind nun arbeitsfähig und veröffentlichen Leitlinien:
- Italien: ANAC mit erster Repressaliensanktion im Juli 2024 und aktualisierten Vollzugsleitlinien November 2025.
- Portugal: MENAC-Vollzugsplattform seit November 2024 live, Fokus 2025 auf Privatsektor.
- Polen: Unabhängige Aufsicht nimmt September 2025 Arbeit auf.
- Deutschland: Bußgelder seit Dezember 2023 vollziehbar.
- Spanien: Bußgelder seit Juni 2023 vollziehbar.
Das Zeitfenster für die Einhaltung vor aktivem Vollzug schließt sich.
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Zuletzt aktualisiert: April 2026. Sanktionsbeträge und Vollzugsstand beruhen auf den oben verlinkten öffentlichen Rechtsquellen. Fehler bitte an support@ethicsportal.eu.
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