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Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Bußgelder nach EU-Hinweisgeberrichtlinie — nach Ländern #

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten zum Betrieb eines internen Meldekanals. Jeder EU-Mitgliedstaat hat die Richtlinie mit eigenem Sanktionsregime umgesetzt.

Verstöße sind keine Theorie. Im März 2025 hat der Gerichtshof der EU gegen fünf Mitgliedstaaten Sanktionen von zusammen 39 Mio. € verhängt — allein wegen verspäteter Umsetzung. Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, treffen eigenständige Sanktionen nach nationalem Recht.


Bußgelder im Überblick #

LandKein MeldekanalRepressalienStrafrechtliche HaftungGesetz
Spanienbis 1.000.000 €bis 1.000.000 €NeinLey 2/2023
Frankreich60.000 € + bis 3 Jahre HaftJaLoi Waserman (2022-401)
Polen5.000 PLN (~1.200 €)Behinderung: bis 1.080.000 PLN (~250.000 €) + bis 1 Jahr Haft. Repressalien: bis 2 Jahre HaftJaUstawa z dnia 14 czerwca 2024
Portugalbis 125.000 €bis 250.000 €NeinLei 93/2021
Italien10.000–50.000 €10.000–50.000 €NeinD.Lgs. 24/2023
Deutschland20.000–50.000 € (Zehnfaches bei juristischen Personen)bis 50.000 €NeinHinSchG
Rumänien3.000–30.000 RON (~600–6.000 €)Behinderung: 2.000–20.000 RON (~400–4.000 €)NeinLegea 361/2022
Slowenien2.000–6.000 €5.000–60.000 €NeinZZPri

Länderdetails #

Deutschland — HinSchG #

Gesetz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) — in Kraft seit 2. Juli 2023.

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Fristen: 2. Juli 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 17. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Bußgelder seit 1. Dezember 2023 vollziehbar. Quelle: Library of Congress

Sanktionen:

Hinweis: Deutschland wurde vom Gerichtshof der EU im März 2025 mit 34.000.000 € wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie belastet. Quelle: eucrim


Spanien — Ley 2/2023 #

Gesetz: Ley 2/2023, de 20 de febrero — Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden, und Bekämpfung der Korruption.

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Fristen: 13. Juni 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 1. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Quelle: Garrigues

Sanktionen:

Aufsichtsbehörde: Autoridad Independiente de Protección del Informante (A.A.I.)

Spanien hat die höchsten Bußgelder in der EU für Hinweisgeber-Nichtkonformität.


Frankreich — Loi Waserman #

Gesetz: Loi n° 2022-401 du 21 mars 2022 (Loi Waserman) , ändert Loi Sapin II (2016-1691) .

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. In Kraft seit September 2022. Quelle: IntegrityLine

Sanktionen:

Frankreich ist einer der wenigen EU-Staaten, in denen Behinderung und Repressalien strafrechtliche Sanktionen inkl. Freiheitsstrafe nach sich ziehen.


Italien — D.Lgs. 24/2023 #

Gesetz: Decreto Legislativo 10 marzo 2023, n. 24 .

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten (und alle Unternehmen mit Modell-231-Compliance-Programm, unabhängig von der Größe). Fristen: 15. Juli 2023 (ab 250 Beschäftigten) und 17. Dezember 2023 (50–249 Beschäftigte). Quelle: Norton Rose Fulbright

Sanktionen:

Aufsichtsbehörde: ANAC (Autorità Nazionale Anticorruzione). Erste Vollzugsmaßnahme im Juli 2024 (Entscheidung Nr. 380, Repressalienfall). Quelle: ANAC via Cleary Gottlieb


Polen — Gesetz vom 14. Juni 2024 #

Gesetz: Ustawa z dnia 14 czerwca 2024 r. o ochronie sygnalistów — in Kraft seit 25. September 2024.

Gilt für: Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten. Interne Verfahren bis 1. Januar 2025. Quelle: DLA Piper

Sanktionen:

Aufsichtsbehörde: Unabhängige Behörde für Hinweisgeberschutz (Rzecznik Praw Sygnalistów) — Aufnahme der Tätigkeit am 1. September 2025. Quelle: Wozniak Legal

Polen ist einer der wenigen EU-Staaten, in denen Behinderung und Repressalien strafrechtliche Sanktionen inkl. Freiheitsstrafe nach sich ziehen.


Portugal — Lei 93/2021 #

Gesetz: Lei n.º 93/2021, de 20 de dezembro — Allgemeines Regime zum Schutz hinweisgebender Personen.

Gilt für: Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Sanktionsregime vollziehbar seit 7. Juni 2024. Quelle: IntegrityLine

Sanktionen:

Aufsichtsbehörde: MENAC (Mecanismo Nacional Anticorrupção). Elektronische Plattform seit November 2024 in Betrieb. 152 Meldungen in 2024. Fokus 2025 auf privaten Sektor. Quelle: European Commission Rule of Law Report 2025


Rumänien — Legea 361/2022 #

Gesetz: Legea nr. 361/2022 privind protecția avertizorilor în interes public zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937.

Gilt für: Alle öffentlichen Stellen unabhängig von ihrer Größe, private Rechtsträger ab 50 Beschäftigten und bestimmte regulierte Branchen unabhängig von ihrer Größe.

Sanktionen: 3.000–30.000 RON für einen fehlenden internen Meldekanal, 2.000–20.000 RON für die Behinderung einer Meldung und 4.000–40.000 RON für einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit. Wissentlich falsche Meldungen werden mit 2.500–30.000 RON geahndet.

Aufsichtsbehörde: Agenția Națională de Integritate (ANI) . Ein öffentlich dokumentierter Fall, in dem ein Unternehmen allein wegen eines fehlenden internen Kanals sanktioniert wurde, ist nicht bekannt; der Vollzug wirkt bislang überwiegend reaktiv.


Slowenien — ZZPri #

Gesetz: Zakon o zaščiti prijaviteljev (ZZPri) , Uradni list RS Nr. 16/23 — in Kraft seit 22. Februar 2023.

Gilt für: Einrichtungen mit 50 oder mehr Beschäftigten, Schwelle abgesenkt auf 10 Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in der Wasser- und Abfallwirtschaft. Der zaupnik, der interne Meldungen entgegennimmt, muss aus dem eigenen Personal des Arbeitgebers benannt werden.

Sanktionen: 2.000–6.000 € für juristische Personen, wenn kein interner Kanal besteht, dieser nicht im internen Akt beschrieben ist oder die Jahresmeldung zum 1. März versäumt wird. Tatsächliche Repressalien: 10.000–60.000 € für mittlere und große Unternehmen. Offenlegung der Identität des Hinweisgebers: 300–2.500 €. Quelle: offizielle KPK-Leitlinien (PDF)

Vollzugsbehörde: Kommission zur Verhütung von Korruption (KPK).


Sanktionen des EuGH gegen Mitgliedstaaten (März 2025) #

Fünf EU-Staaten wurden vom Gerichtshof für die verspätete Umsetzung sanktioniert:

LandPauschalbetragTägliches Zwangsgeld
Deutschland34.000.000 €
Tschechien2.300.000 €
Ungarn1.750.000 €
Estland500.000 €1.500 €/Tag
Luxemburg375.000 €

Quelle: eucrimQuelle: EuGH-Pressemitteilung (PDF)


Alle 27 Mitgliedstaaten #

Alle EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie inzwischen umgesetzt. Siehe unsere vollständige Übersicht:

Hinweisgeberrecht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten →

Mit nationalem Gesetzesnamen, Link zum amtlichen Text, Sanktionen, Fristen und Aufsichtsbehörden.


Der Vollzug zieht an #

Die meisten Mitgliedstaaten haben die Umsetzung erst 2023–2024 abgeschlossen. Aufsichtsbehörden sind nun arbeitsfähig und veröffentlichen Leitlinien:

Das Zeitfenster für die Einhaltung vor aktivem Vollzug schließt sich.


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Zuletzt aktualisiert: April 2026. Sanktionsbeträge und Vollzugsstand beruhen auf den oben verlinkten öffentlichen Rechtsquellen. Fehler bitte an legal@ethicsportal.eu .

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