Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Hinweisgeber-Compliance im öffentlichen Sektor #

Öffentliche Stellen unterliegen strengeren Pflichten als Unternehmen der Privatwirtschaft. Nach der EU-Richtlinie 2019/1937 müssen alle öffentlichen Organisationen interne Meldekanäle einrichten — ohne Schwellenwert von 50 Beschäftigten. Die meisten nationalen Umsetzungen übernehmen diesen weiteren Anwendungsbereich.

Wie die Richtlinie im öffentlichen Sektor gilt #

AnforderungPrivatwirtschaftÖffentlicher Sektor
SchwellenwertAb 50 BeschäftigtenKeine Schwelle (alle Stellen)
FristDezember 2023 für 50–249 BeschäftigteDezember 2021 (in den meisten Mitgliedstaaten)
Gemeinsame MeldekanäleZulässig für Gemeinden < 10.000 EinwohnerZulässig für Gemeinden < 10.000 Einwohner
Anonyme MeldungenLänderabhängigIn manchen Mitgliedstaaten verpflichtend

Art. 8 Abs. 9 der Richtlinie lässt Gemeinden unter 10.000 Einwohnern oder mit unter 50 Beschäftigten gemeinsame Meldekanäle zu. Das ist die einzige Ausnahme — alle anderen öffentlichen Stellen müssen einen eigenen Kanal betreiben.

Nationale Ausprägungen #

Typische Meldungsgegenstände #

Warum Kommunen besonders exponiert sind #

Große Behörden verfügen meist über Compliance-Strukturen. Kommunen und kleinere öffentliche Stellen oft nicht. Sie gehen davon aus, die Richtlinie gelte für sie nicht, weil sie weniger als 50 Beschäftigte haben. Sie gilt. Ein Meldekanal für eine Kommune kann in wenigen Minuten einsatzbereit sein — ohne Vergabeverfahren, ohne IT-Integration.


Meldekanal einrichten →

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