Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Hinweisgeber-Compliance für Finanzdienstleister #

Finanzinstitute unterliegen der EU-Hinweisgeberrichtlinie und sektorspezifischen Regelwerken, die unabhängig davon interne Meldekanäle verlangen. Ein Verstoß führt zu Sanktionen sowohl aus der nationalen Umsetzung als auch von Finanzaufsichtsbehörden.

Regelwerke, die Meldekanäle verlangen #

Sektor-Aufsichtsbehörden mit Sanktionsbefugnis #

LandAufsichtZuständigkeit
DeutschlandBaFinBanken, Versicherungen, Wertpapierhandel
ÖsterreichFMABanken, Versicherungen, Wertpapiere
FrankreichAMF / ACPRMärkte / Banken und Versicherer
NiederlandeAFM / DNBMärkte / Prudenzielle Aufsicht
ItalienConsob / Banca d’ItaliaMärkte / Banken
SpanienCNMVWertpapiermärkte
PolenKNFAlle Finanzsektoren

Diese Behörden können Bußgelder unabhängig von den nationalen Hinweisgeber-Aufsichten verhängen.

Typische Meldungsgegenstände #

Warum ein dedizierter Meldekanal zählt #

Meldungen über allgemeine HR-Kanäle riskieren, bei der Person zu landen, die für den Verstoß verantwortlich ist. Art. 9 der Richtlinie verlangt Kanäle, die Vertraulichkeit wahren und Interessenkonflikte ausschließen — besonders kritisch in Organisationen, in denen Compliance, Handel und Geschäftsleitung aufeinandertreffen.


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