Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Konformität mit dem Hinweisgeberschutzgesetz #

EthicsPortal ist darauf ausgelegt, Ihre Organisation konform zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), zur EU-Richtlinie 2019/1937 und zur DSGVO zu halten. Jede Funktion entspricht einer konkreten rechtlichen Anforderung — keine unnötigen Zusatzmodule, keine Upsells.

Diese Seite ist die Zuordnung von Funktionen zu Anforderungen: Jeder Artikel der Richtlinie wird der entsprechenden EthicsPortal-Fähigkeit zugeordnet. Wie EthicsPortal die unbestimmten Rechtsbegriffe dieser Artikel auslegt — den 50-Beschäftigten-Schwellenwert, was als „sorgfältige Folgenbearbeitung" gilt, die Begründung der Speicherdauer, die DSGVO-Rechtsgrundlage und den Vorrang nationalen Rechts — finden Sie in der separaten Methodik.

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ihre Organisation muss das nationale Recht Ihres Betriebslandes einhalten — eine Übersicht der jeweiligen Gesetze, Bußgelder und zuständigen Behörden finden Sie in unserer Länderübersicht. Zentrale nationale Gesetze sind das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland, das HSchG in Österreich sowie das Gesetz vom 16. Mai 2023 in Luxemburg.


§1. Meldekanäle (Art. 8) #

Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen sichere interne Meldekanäle einrichten.

AnforderungUmsetzung in EthicsPortal
Sicherer MeldekanalVerschlüsseltes Webportal mit eigener URL pro Organisation
Vertraulichkeit der IdentitätEnde-zu-Ende-verschlüsselte Verarbeitung aller personenbezogenen Daten, keine IP-Protokollierung, automatische Entfernung von Dateimetadaten
Zugänglich für alle BeschäftigtenWebportal läuft auf jedem Gerät, keine App, kein Konto erforderlich
An die Organisation anpassbarKonfigurierbare Kategorien, Logo und Begrüßungstext

§2. Verfahren (Art. 9) #

AnforderungArtikelUmsetzung in EthicsPortal
Benennung einer unparteiischen Person oder StelleArt. 9 Abs. 1 lit. cFall-Zuweisungssystem mit rollenbasiertem Zugriff — nur berechtigte Fallbearbeitende sehen Meldungen
Eingang innerhalb von 7 Tagen bestätigenArt. 9 Abs. 1 lit. bAutomatische Fristenüberwachung mit E-Mail-Benachrichtigung bei bevorstehender oder versäumter 7-Tage-Frist
Sorgfältige FolgenbearbeitungArt. 9 Abs. 1 lit. dFallverwaltung mit Status-Workflow (eingegangen, bestätigt, in Prüfung, abgeschlossen), interne Notizen für die Zusammenarbeit und lückenloses Audit-Protokoll
Rückmeldung innerhalb von drei MonatenArt. 9 Abs. 1 lit. fAutomatische 3-Monats-Fristüberwachung mit Warnungen an alle Admins. Hinweisgebende Personen sehen den Zeitplan im Portal und können den Status jederzeit mit Vorgangs-ID und Zugangscode einsehen
Mündliche Meldungen ermöglichen (Telefon, Sprachnachricht oder auf Wunsch persönliches Treffen)Art. 9 Abs. 2Konfigurierbare Telefonnummer auf dem Portal; Fallbearbeitende können telefonische, persönliche und schriftliche Meldungen direkt im System erfassen
Über externe Meldemöglichkeiten informierenArt. 9 Abs. 1 lit. gDas Portal informiert über das Recht, sich an die zuständigen nationalen Behörden zu wenden, mit Verweis auf die Richtlinie 2019/1937 und das HinSchG

§3. Schutzbereich (Art. 4) #

Die Richtlinie schützt nicht nur Beschäftigte, sondern auch Selbstständige, Lieferanten, Anteilseigner und andere Dritte.

EthicsPortal zeigt im Portal klar an, dass die Meldemöglichkeit Beschäftigten, Selbstständigen, Lieferanten und sonstigen Dritten offensteht.


§4. Repressalienverbot (Art. 6, 19–21) #

Hinweisgebende Personen müssen darüber informiert werden, dass Repressalien gesetzlich verboten sind.

EthicsPortal zeigt auf jeder Seite des Portals vor der Meldung einen Hinweis zum Repressalienverbot mit Verweis auf die Richtlinie 2019/1937 und das HinSchG.


§5. Vertraulichkeit der Identität (Art. 16) #

AnforderungUmsetzung in EthicsPortal
Identität wird nicht über den Kreis der Berechtigten hinaus offengelegtRollenbasierte Zugriffskontrolle — nur Admins und die zugewiesene bearbeitende Person sehen eine Meldung. Nicht-Admin-Bearbeitende sehen nur ihnen zugewiesene Fälle
Anonymität der bearbeitenden Person gegenüber der hinweisgebenden PersonHinweisgebende Personen sehen in Nachrichten nur „Fallbearbeitung", nie den echten Namen oder die E-Mail-Adresse
Verschlüsselung sensibler DatenNamen, Kontaktdaten, Meldungsinhalte und Nachrichteninhalte werden mit nicht-deterministischer Verschlüsselung gespeichert

§6. Dokumentationspflicht (Art. 18) #

AnforderungUmsetzung in EthicsPortal
Dokumentation jeder MeldungVollständiges Audit-Protokoll aller Aktionen: Abgabe, Statusänderungen, Nachrichten, Zuweisungen und Meldungsansichten
Sichere SpeicherungAlle sensiblen Felder werden verschlüsselt gespeichert
AbrufbarkeitVollständiger PDF-Export inkl. Metadaten, Nachrichtenverlauf, Anhangsliste und Audit-Protokoll. Auf Organisationsebene steht ein Compliance-Bericht als PDF bereit — mit Richtlinien-Checkliste, SLA-Kennzahlen und Datenschutzzusammenfassung, ohne sensible Meldungsinhalte offenzulegen
Löschen, sobald nicht mehr erforderlichKonfigurierbare Aufbewahrungsdauer (12, 24, 36 oder 60 Monate) mit automatischer Löschung abgelaufener geschlossener Meldungen

§7. DSGVO-Konformität #

AnforderungArtikelUmsetzung in EthicsPortal
Rechtsgrundlage der VerarbeitungArt. 6 Abs. 1 lit. c DSGVOVerarbeitung ist zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen aus HinSchG und Richtlinie 2019/1937 erforderlich
InformationspflichtenArt. 13/14 DSGVODatenschutzhinweise werden vor Abgabe der Meldung angezeigt
DatenminimierungArt. 5 Abs. 1 lit. c DSGVONur essenzielle Felder werden erhoben; Name und Kontakt der hinweisgebenden Person sind freiwillig
SpeicherbegrenzungArt. 5 Abs. 1 lit. e DSGVOKonfigurierbare Aufbewahrungsdauer pro Organisation mit automatischer Löschung
Integrität und VertraulichkeitArt. 5 Abs. 1 lit. f DSGVOVerschlüsselte Speicherung aller sensiblen Daten; keine IP-Protokollierung auf Portal-Routen; automatische Entfernung von Dateimetadaten
Recht auf LöschungArt. 17 DSGVOAutomatische Löschung auf Basis der Aufbewahrungsdauer; manuelle Löschung für Admins möglich

§8. Technische und organisatorische Maßnahmen #

MaßnahmeDetail
Verschlüsselte SpeicherungAlle Meldungsbeschreibungen, Namen, Kontaktdaten und Nachrichteninhalte werden mit nicht-deterministischer Verschlüsselung gespeichert
Keine IP-ProtokollierungIP-Adressen hinweisgebender Personen werden nie gespeichert — Rate-Limiting nutzt unumkehrbare Einweg-Hashes
Entfernung von DateimetadatenEXIF-Daten (GPS-Koordinaten, Kameramodell, Autor) werden vor Speicherung automatisch aus hochgeladenen Bildern entfernt
Anonymität der FallbearbeitungHinweisgebende Personen sehen nie den echten Namen — Nachrichten zeigen „Fallbearbeitung"
Rate-LimitingÖffentliche Portal-Endpunkte sind rate-limitiert, um Missbrauch zu verhindern
ZugriffskontrolleRollenbasierte Berechtigungen stellen sicher, dass nur berechtigte Bearbeitende Meldungen einsehen; Nicht-Admins sehen nur ihnen zugewiesene Fälle
Audit-ProtokollJede Aktion wird mit Zeitstempel, ausführender Person und Aktionstyp protokolliert — unveränderlich und jederzeit für die Aufsicht verfügbar

§9. Was Ihre Organisation weiterhin tun muss #

EthicsPortal übernimmt die technischen Anforderungen. In der Verantwortung Ihrer Organisation bleiben:


Fragen? #

Admins können einen Compliance-Bericht als PDF direkt in den Portal-Einstellungen herunterladen. Er enthält eine vollständige Checkliste zur Richtlinie 2019/1937, SLA-Kennzahlen, Datenschutzmaßnahmen und eine Zusammenfassung des Audit-Protokolls — bereit für die Vorlage bei der Aufsicht, ohne sensible Meldungsinhalte offenzulegen.

Für länderspezifische Anforderungen (Bußgelder, Aufbewahrungsfristen, Aufsichtsbehörden) siehe unsere Länderübersicht.

Für die Auslegung unbestimmter Begriffe der Richtlinie (50-Beschäftigten-Schwelle, „sorgfältige Folgenbearbeitung", Begründung der Speicherdauer, DSGVO-Rechtsgrundlage) siehe die Methodik.

Wenn Sie die Konformität gegenüber Ihrer Rechtsabteilung oder der Aufsicht nachweisen müssen, schreiben Sie uns an support@ethicsportal.eu.

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