Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

EU-Richtlinie 2019/1937 zum Hinweisgeberschutz angenommen #

Am 23. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, formell angenommen. Die Plenarabstimmung erfolgte mit 591 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen.

Die Richtlinie verpflichtet jede Organisation ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung sicherer interner Meldekanäle, zum Schutz hinweisgebender Personen vor Repressalien und zur Rückmeldung innerhalb von drei Monaten. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.

▶ Video: Schutz der Demokratie durch Schutz hinweisgebender Personen
Multimedia-Zentrum des Europäischen Parlaments · 1:28

Was die Richtlinie verlangt #


Plenardebatte #

Das Europäische Parlament debattierte die Richtlinie in seiner Plenarsitzung in Straßburg. Auszüge aus der Debatte sind im Multimedia-Zentrum des Parlaments verfügbar:

Plenardebatte zum Hinweisgeberschutz ansehen


Amtliche Quellen #

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