Erklärung zur Barrierefreiheit #
EthicsPortal ist bestrebt, seine Hinweisgeberplattform für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu gestalten — im Einklang mit der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.3 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA. EN 301 549 V3.2.1 bleibt die in der harmonisierten Normenliste unter der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen aufgeführte Fassung; wir berichten gegen die neuere Fassung V3.2.3, da sie die aktuell veröffentlichte Version der Norm ist und V3.2.1 im technischen Umfang ablöst.
Diese Erklärung gilt für:
- die EthicsPortal-Webanwendung unter secure.ethicsportal.eu
- öffentliche Meldeportale unter
*.ethicsportal.eu - die Marketing-Website unter ethicsportal.eu
Konformitätsstatus #
EthicsPortal ist teilweise konform mit EN 301 549 V3.2.3 und WCAG 2.2 Level AA. „Teilweise konform" bedeutet, dass einige Inhalte die Anforderungen der Norm noch nicht vollständig erfüllen. Die nicht konformen Inhalte und die verfügbaren Alternativen sind nachstehend aufgeführt.
Eine klauselweise Selbstbewertung ist als EN 301 549 Konformitätsbericht veröffentlicht und kann auf Anfrage für Beschaffungsverfahren als PDF bereitgestellt werden.
Wie EthicsPortal Barrierefreiheit unterstützt #
Das Produkt wird gegen die Anforderungen entwickelt und getestet:
- Tastaturbedienung durchgehend in Anwendung und öffentlichem Meldeportal — jedes interaktive Element ist ohne Maus erreichbar und bedienbar
- Screenreader-Unterstützung verifiziert mit VoiceOver (macOS, Safari) und NVDA (Windows, Firefox)
- Passwortlose Authentifizierung per Magic Link oder Einmalcode, optional mit TOTP — beseitigt die kognitive Hürde des Passwortmerkens (WCAG 2.2 §3.3.8 Accessible Authentication)
- Berücksichtigung reduzierter Bewegung — Animationen und Übergänge werden deaktiviert, wenn das Betriebssystem dies anfordert
- Zoom und Reflow — Layouts brechen bei 200 % Browser-Zoom ohne horizontales Scrollen um, ausgenommen Tabellen und Code-Blöcke
- Pinch-to-Zoom auf jeder Seite aktiviert
- Berührungsziele von mindestens 24×24 CSS-Pixeln, auf groben Zeigegeräten auf 44×44 angehoben, wo das Layout es zulässt (WCAG 2.2 §2.5.8)
- Kontraststarker Text — Fließtext nutzt nahezu Schwarz auf Weiß (≈21:1) im hellen Theme und das Äquivalent im dunklen Theme
- Lokalisiert in 10 EU-Sprachen (Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Kroatisch, Letzeburgisch, Polnisch, Rumänisch — und laufende Arbeiten am Spanischen), mit gesetztem Sprachattribut auf jeder Seite
Nicht barrierefreie Inhalte #
Folgende Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, jeden Punkt zu beheben.
Nichtkonformität mit der Norm #
- Generierte PDF-Dokumente — Compliance-Berichte, Compliance-Zertifikate, Hinweisgeberrichtlinien-Vorlagen, Datenschutzhinweise, Poster, das Handbuch für Fallbearbeiter:innen und Fallexporte werden als nicht getaggte PDFs erstellt. Sie erfüllen nicht EN 301 549 §10.1 (getaggte Struktur, Lesereihenfolge, Alternativtexte). Wer eine barrierefreie Fassung eines Dokuments benötigt, kann eine HTML-Alternative über accessibility@ethicsportal.eu anfordern — siehe Feedback unten. Wir stellen diese Dokumente auf eine getaggte PDF-Pipeline um; in der Anwendung bereitgestellte HTML-Alternativen sind die geplante Zwischenlösung.
- Statische Fehlerseiten (HTTP 400, 404, 422, 500 sowie die Fallback-Seite für nicht unterstützte Browser) — diese Seiten werden unabhängig vom Locale der Nutzerin oder des Nutzers in englischer Sprache ausgeliefert (EN 301 549 §9.3.1.1 / WCAG 3.1.1 Sprache der Seite). Sie treten selten auf; dieselbe Information ist in der Anwendung in der Nutzersprache verfügbar. Die Seiten selbst verwenden semantisches HTML und erfüllen die übrigen §9-Anforderungen.
Von den Anforderungen ausgenommene Inhalte #
- In das Produkt eingebettete Inhalte Dritter — etwa das Crisp-Live-Chat-Widget und von Stripe gehostete Zahlungsseiten — unterliegen nicht der direkten Kontrolle von EthicsPortal. Wir haben Anbieter ausgewählt, die Dokumentation zur Barrierefreiheit veröffentlichen, und überprüfen diese Auswahl jährlich.
- Von Fallbearbeiter:innen hochgeladene Inhalte (Notizen, Anhänge) liegen nicht in der direkten redaktionellen Verantwortung des Produkts. Die Oberfläche für Bearbeiter:innen fordert wo zutreffend Beschreibungen und barrierefreie Alternativen an, gemäß EN 301 549 §11.8 / ATAG 2.0 .
Erstellung dieser Erklärung #
Diese Erklärung wurde am 14. Mai 2026 erstellt, auf Grundlage einer von EthicsPortal durchgeführten Selbstbewertung gegen EN 301 549 V3.2.3 und WCAG 2.2 Level AA. Die Bewertung kombinierte:
- Automatisierte Prüfungen in der CI mit
axe-core-capybarafür die öffentlichen Meldeportal-Flows (Startseite, Einreichung, Nachverfolgung) - Manuelle Tests mit Tastatur, VoiceOver und 200 %-Zoom über den Meldeflow, den Arbeitsablauf der Fallbearbeitung, die Authentifizierung und die Kontoverwaltung
- Code-Review gegen die in unserem Engineering-Repository dokumentierte interne Checkliste zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wird mindestens vierteljährlich und nach jeder wesentlichen Plattformänderung überprüft.
Feedback #
Wir begrüßen Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von EthicsPortal. Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, auf Inhalte nicht zugreifen können oder Informationen in einem alternativen Format benötigen:
- E-Mail: accessibility@ethicsportal.eu
- Ebenfalls akzeptiert: support@ethicsportal.eu — bitte „accessibility" im Betreff angeben
- Wir bestätigen Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von 2 Werktagen und antworten inhaltlich oder mit einem alternativen Format innerhalb von 5 Werktagen
Durchsetzungsverfahren #
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle in Ihrem Land wenden:
- Deutschland: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik — bfit-bund.de
- Frankreich: Défenseur des droits — defenseurdesdroits.fr
- Polen: Minister właściwy do spraw informatyzacji — über gov.pl , mit dem Rzecznik Praw Obywatelskich als sekundäre Beschwerdestelle für ungelöste Fälle
- Andere EU-Mitgliedstaaten: siehe die von der Europäischen Kommission unter digital-strategy.ec.europa.eu gepflegte Liste
Normen und Referenzen #
Diese Erklärung verweist auf:
- Richtlinie (EU) 2016/2102 — Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Richtlinie (EU) 2019/882 — European Accessibility Act
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 — Muster für die Erklärung zur Barrierefreiheit
- EN 301 549 V3.2.3 — Anforderungen an Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten (Fassung, gegen die wir berichten)
- EN 301 549 V3.2.1 — in den harmonisierten Normen unter der Web Accessibility Directive gelistete Fassung
- WCAG 2.2 Level AA
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