Der Meldekanal, den das Hinweisgeberschutzgesetz vorschreibt #
Die EU-Richtlinie 2019/1937 und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten jede Organisation ab 50 Beschäftigten, einen sicheren und vertraulichen internen Meldekanal zu betreiben. EthicsPortal ist dieser Kanal.
EthicsPortal ist der unkomplizierte Weg, wie europäische Organisationen diese Pflicht erfüllen — vollständig konform, in wenigen Minuten einsatzbereit und so bepreist, dass Compliance-Teams keine Beschaffungsfreigabe benötigen.
Was wir bieten #
- Anonyme und vertrauliche Meldungen nach den Anforderungen jedes Artikels der Richtlinie
- Verschlüsselte Datenspeicherung, gehostet bei Hetzner in Nürnberg
- Automatische Überwachung der 7-Tage-Eingangsbestätigung und der 3-Monats-Rückmeldefrist
- Revisionssicheres Audit-Protokoll für aufsichtsrechtliche Prüfungen
- Sichere zweiseitige Kommunikation zwischen hinweisgebenden Personen und Fallbearbeitung
- Mehrsprachige Portale für grenzüberschreitend tätige Organisationen
- PDF-Fallakten-Export für Audit und Rechtsprüfung
In Europa gebaut, für Europa #
EthicsPortal ist in Polen registriert, und die zentralen Meldedaten werden innerhalb der EU gehostet. Vollständige Konformitätsübersicht, Sicherheitsarchitektur, Liste der Unterauftragsverarbeiter und Auftragsverarbeitungsvertrag sind öffentlich einsehbar.
- Keine Drittanbieter-Analyse, keine Tracking-Cookies auf dem Meldeportal
- Vollständiger Datenexport jederzeit (PDF + CSV)
- Dienststatus
Kontakt #
E-Mail: support@ethicsportal.eu — Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages.
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