Der Meldekanal, den das Hinweisgeberschutzgesetz vorschreibt
Das Hinweisgeberschutzgesetz[1] verpflichtet Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten zum Betrieb einer sicheren internen Meldestelle. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet.
[1] Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31. Mai 2023, BGBl. 2023 I Nr. 140 — Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17–56.

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Ohne Meldekanal sind Sie angreifbar
Eine beschäftigte Person wird Zeugin von Betrug und hat keinen internen Meldeweg. Sie wendet sich an eine Aufsichtsbehörde, an Medien oder an eine Anwaltskanzlei. Das Ergebnis: ein Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz, eine PR-Krise und keine Nachweise, dass Ihr Unternehmen die Richtlinie ernst genommen hat. Ein interner Meldekanal ist keine Formalität — er ist Ihr Frühwarnsystem, bevor Probleme Sie erreichen.
Einrichtung

Schritt 1: Portal konfigurieren
Konto anlegen, Begrüßungstext, Meldekategorien und Logo festlegen. Keine technische Einrichtung erforderlich.

Schritt 2: Link teilen
Geben Sie Ihren Beschäftigten den Portal-Link oder QR-Code. Meldungen können anonym aus jedem Browser abgegeben werden — ohne App, ohne Konto.

Schritt 3: Meldungen sicher bearbeiten
Wenn eine Meldung eingeht, kommunizieren Sie verschlüsselt mit der hinweisgebenden Person, behalten Sie die 7-Tage- und 3-Monats-Fristen im Blick und exportieren Sie vollständige Fallakten für Audit und Aufsicht.
Entwickelt für die EU-Compliance
Vollständig anonyme Meldungen
Keine IP-Protokollierung, kein Tracking. Dateimetadaten (EXIF, GPS, Autor) werden beim Upload automatisch entfernt. Meldungen können vollständig anonym erfolgen.
Verschlüsselte Speicherung
Alle sensiblen Daten — Meldungsinhalte, Namen, Nachrichten — werden in der Datenbank verschlüsselt gespeichert. Gehostet bei Hetzner in Nürnberg.
Automatische Fristenüberwachung
Die gesetzliche 7-Tage-Frist zur Eingangsbestätigung und die 3-Monats-Frist zur Rückmeldung werden automatisch überwacht. Überfällige Fälle lösen Benachrichtigungen aus.
Revisionssicheres Audit-Protokoll
Jede Aktion wird protokolliert und kann weder bearbeitet noch gelöscht werden. Auditoren erhalten ein lückenloses Bild — wer hat wann was getan.
Entfernung von Dateimetadaten
EXIF-Daten, GPS-Koordinaten und Autoreninformationen werden aus allen Uploads entfernt. Die Identität der hinweisgebenden Person bleibt auch über Foto-Metadaten geschützt.
Sichere zweiseitige Kommunikation
Hinweisgebende Personen melden sich mit Vorgangs-ID und Zugangscode erneut an. Kein Konto nötig. Die Namen der bearbeitenden Personen werden nie offengelegt.
Nachweise für Audit und Aufsicht
Vier Compliance-Dokumente direkt aus dem Portal — bereit für Rechtsabteilung, Compliance oder Aufsichtsbehörde.
Compliance-Bericht
Checkliste zur Richtlinie 2019/1937, SLA-Kennzahlen, Datenschutzmaßnahmen und Zusammenfassung des Audit-Protokolls — ohne Offenlegung sensibler Meldungsinhalte.
Compliance-Zertifikat
Teilbarer Nachweis, dass Ihre Organisation einen internen Meldekanal gemäß HinSchG und EU-Richtlinie 2019/1937 betreibt.
Hinweisgeber-Richtlinie
Sofort einsetzbare interne Richtlinie, die Ihre Organisation veröffentlichen und an Beschäftigte kommunizieren kann.
Datenschutzhinweise
DSGVO-Informationspflichten nach Art. 13/14, die hinweisgebenden Personen vor der Meldung angezeigt werden — vorausgefüllt mit den Verantwortlichen-Daten Ihrer Organisation.
Preisübersicht
Ein Tarif. Alles, was das HinSchG verlangt.
Volle Konformität mit dem Hinweisgeberschutzgesetz und der EU-Richtlinie 2019/1937. Keine Pro-Kopf-Gebühren. Keine Stufen.
